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einmal werden?



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§ 14 Leistungsverweigerungsrecht

Ergreift der Arbeitgeber
keine
oder
offensichtlich ungeeignete Maßnahmen
zur Unterbindung einer Belästigung
oder
sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz,
sind
die betroffenen Beschäftigten berechtigt,
ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen,

soweit

dies zu ihrem Schutz erforderlich ist.

§ 273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.


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