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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006

Abschnitt 1, Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5 Positive Maßnahmen

Abschnitt 2, Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1, Verbot der Benachteiligung

§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7 Benachteiligungsverbot

§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2, Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11 Ausschreibung

§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3, Rechte der Beschäftigten

§ 13 Beschwerderecht

§ 14 Leistungsverweigerungsrecht

§ 15 Entschädigung und Schadensersatz

§ 16 Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4, Ergänzende Vorschriften

§ 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3, Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21 Ansprüche

Abschnitt 4, Rechtsschutz

§ 22 Beweislast

§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5, Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6, Antidiskriminierungsstelle

§ 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27 Aufgaben

§ 28 Befugnisse

§ 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30 Beirat

Abschnitt 7, Schlussvorschriften

§ 31 Unabdingbarkeit

§ 32 Schlussbestimmungen

§ 33 Übergangsbestimmungen

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

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