Vorbemerkung
Die
Schöpfung, 1.
Buch Kapitel 1 Vers 28
Und Gott
segnete sie und sprach zu ihnen:
Seid fruchtbar und mehret
euch
und füllet die Erde und machet sie euch untertan
und herrschet
über die Fische im Meer und
über die Vögel unter dem Himmel
und über
das Vieh
und über alles Getier,
das auf Erden kriecht.
Fundstelle:
Bibel.Online.net
Seitdem macht der Mensch sich
den Menschen untertan !,
Machtdenken
einiger , profitorientiert;
anstelle
Normalität und Moral,
führt zu solchen Gesetzen ;
"Kapital", sagt der
Quarterly Reviewer,
"flieht
Tumult und Streit
und ist ängstlicher Natur.
Das ist sehr wahr, aber doch nicht die ganze
Wahrheit.
Das Kapital hat einen horror vor Abwesenheit von Profit
oder
sehr kleinem Profit,
wie die Natur vor der Leere.
Mit entsprechendem
Profit wird Kapital kühn.
Zehn Prozent sicher,
und man kann es überall
anwenden;
20 Prozent, es wird lebhaft;
50 Prozent, positiv waghalsig;
für 100 Prozent stampft es alle menschlichen
Gesetze unter seinen Fuß;
300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen,
das es nicht riskiert,
selbst auf Gefahr des Galgens.
Wenn Tumult und Streit Profit bringen,
wird es sie beide encouragieren.
(encouragieren = ermutigen, anfeuern.)
Beweis: Schmuggel und
Sklavenhandel."
- P. J. Dunning,
zitiert in:
Das Kapital, Band I, S. 801, Dietz-Verlag
Berlin, 1961
Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Vorbemerkung:
Gesetz
zur Umsetzung europäischer
Richtlinien
zur Verwirklichung des Grundsatzes
zur Gleichbehandlung vom 14. August 2006
Bundesgesetzblatt 2006 Teil I Nr. 39
(Fundstelle TU-Berlin)
ausgegeben, Bonn, 17.August 2006
Das
Diskriminierungsrecht ist in Deutschland ist ein neues Rechtsgebiet.
Ab
August 2006 wurde nunmehr,
auf
Druck der europäischen Union das
Diskriminierungsgesetz
(AGG) auch in Deutschland eingeführt und somit die
Diskriminierung verboten..
Obwohl Diskriminierung, bereits
per Grundgesetz in Deutschland verboten ist, regelt das (AGG)
nunmehr u.a den (Schadensersatz)
die Opfer erhalten, (vor allen
dingen im
Arbeitsrecht)
zahlreiche Rechte, u.a.
so
sind die betroffenen
Beschäftigten berechtigt,
ihre
Tätigkeit ohne
Verlust des
Arbeitsentgelts einzustellen,
§ 15
Entschädigung und Schadensersatz
erhalten: Schadensersatz-
und
Schmerzensgeldansprüche
Damit drohen Arbeitgebern und
Unternehmern
empfindliche finanzielle Risiken,
dies
widerum wird zu
drastischen Änderungen insbesondere im Arbeitsrecht
führen !;
Kategorien
(zur Vorbemerkung)
nun möchte ich, wegen
der Aktualität des Gesetzes und der besseren
Übersicht,
meine
Vorbemrkung,
des besseren Verständnis halber in Kategorien unterteilen,
Die
Informationen, sowie
die nachfolenden Informationen in der
Übersicht,
sind
von
mir nach bestem
Wissen und Kenntnisstand
erstellt
worden,
durch die zu
erwartende
Problemstellungen im Hinblick auf:
| -
Auswirkungen auf die
Betroffenen (Opfer) |
die |
|
|
|
|
| -
Sanktionen gegen die
Benachteiliger (Täter) |
der |
|
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|
. Rechtsprechung
der Gerichte
(Arbeitsgerichte,
Zivilgerichte u.a.) |
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kann
ixh keinerlei Haftung für diese Informationen
übernehmen.
Helmuth